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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2003 - L 4 RJ 175/01   

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https://dejure.org/2003,17996
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2003 - L 4 RJ 175/01 (https://dejure.org/2003,17996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2003 - L 4 RJ 175/01 (https://dejure.org/2003,17996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - L 4 RJ 175/01 (https://dejure.org/2003,17996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücknahme eines unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes bei zu Unrecht nicht erbrachten Sozialleistungen; Abweichen von der Bindungswirkung sozialrechtlicher Verwaltungsakte; Überprüfungsverfahren für die Gewährung von Altersruhegeld unter Berücksichtigung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschen der deutschen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2003 - L 4 RJ 175/01
    Die Merkmale Sprachbeherrschung und Sprachgebrauch sind unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen (BSG, Urteil vom 14.03.2002, - B 13 RJ 15/01 R -).

    Eine Verpflichtung der Beklagten zur Anerkennung der Zugehörigkeit einer Antragstellerin zum dSK allein auf Grund des Gesamtvotums im Sprachprüfungsprotokoll lässt sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Ergebnis der im Februar 2000 von Vertretern der israelischen Nationalversicherung und einer Delegation der deutschen Rentenversicherungsträger durchgeführten Verbindungsstellenbesprechung herleiten (BSG, Urteil vom 14.03.2002, - B 13 RJ 15/01 R -).

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2003 - L 4 RJ 175/01
    Die gerichtliche Überprüfung ist auf den sachlichen Einwand der Antragstellerin beschränkt und lässt die Bindungswirkung im Übrigen unberührt (BSG, Urteil vom 03.02.1988, - 9/9a RV 18/86 -, SozR 1300 § 44 Nr. 33; Urteil vom 03.04.2001, - B 4 RA 22/00 R -, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2003 - L 4 RJ 175/01
    Die gerichtliche Überprüfung ist auf den sachlichen Einwand der Antragstellerin beschränkt und lässt die Bindungswirkung im Übrigen unberührt (BSG, Urteil vom 03.02.1988, - 9/9a RV 18/86 -, SozR 1300 § 44 Nr. 33; Urteil vom 03.04.2001, - B 4 RA 22/00 R -, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).
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